Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zur Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung bei der Herstellung einer Schwimmsteganlage durch die Gemeinde
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Feststellungsklage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bestimmtheitsanforderungen an Feststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.06.2010 - 1 O 29/10
- LG Potsdam, 23.07.2010 - 1 O 239/07
- OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10
- OLG Brandenburg, 15.06.2011 - 4 U 144/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10
64 Grundsätzlich trifft den Erzeuger von Abfällen - diese Eigenschaft der Beklagten lässt sich aus den Entsorgungsnachweisen herleiten - eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, im Rahmen des zumutbaren und verkehrsüblichen das Erforderliche zu tun, damit sich von den Abfällen ohne besondere Vorkehrungen ausgehende Umweltgefahren nicht zum Schaden Dritter auswirken können (vgl. insoweit zur Industrieabfällen nur: BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05 - Rn. 10).Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05 - Rn. 15) ist jedenfalls der Entsorger, dem die gefahrlose Beseitigung des Abfalls übertragen wurde, selbst nicht in den Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht einbezogen.
Unabhängig davon, ob es sich dabei überhaupt um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt (offen gelassen: BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05 - Rn. 18), fällt die Klägerin als Deponiebetreiberin - auch hier gelten die Erwägungen zur Verkehrssicherungspflicht entsprechend - nicht in den Schutzbereich dieses Gesetzes, da sie selbst zum Kreis der daraus Verpflichteten gehört.
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10
Zwar ist mittelbarer Handlungsstörer, wer die Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten adäquat verursacht hat (BGH Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 39/99 - Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 10 U 5/95
Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Abfall: Weiterveräußerung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 4 U 140/10
Der Umstand, dass der Abfallerzeuger trotz Delegation der Verkehrssicherungspflicht im Übrigen weiterhin in Bezug auf Auswahl und Überwachung verkehrsicherungspflichtig bleibt, soll den Deponiebetreibern nicht davor schützen, dass dieser seinen Vertragspartner nicht in Anspruch nehmen kann oder will (zu ähnlichen Erwägungen vgl. bereits: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.1995 - 10 U 5/95 - Rn. 37 ff).
- LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15
Bauer aus Peru verklagt RWE: Señor Luciano kämpft um sein Haus
Sofern eine Verpflichtung zur Beseitigung einer Störung festgestellt werden soll, sind an die Bestimmtheit des Feststellungsantrags ähnliche Anforderungen zu stellen, wie bei einem Leistungsantrag (OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.5.2011, Az 4 U 140/10).